Rechtsprechung
   BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R   

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https://dejure.org/2005,2811
BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R (https://dejure.org/2005,2811)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R (https://dejure.org/2005,2811)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2005 - B 2 U 6/04 R (https://dejure.org/2005,2811)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Unfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma - Wortlaut - Auslegung - Materialien - Merkblatt - medizinische Wissenschaft - Stützrente

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletztenrente - Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 216
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R
    Ihnen kommt indes keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu (BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2401 Nr. 1; BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; Krasney, ASU 1994, 525).

    Obgleich sie in der Regel einen guten Überblick über die jeweilige BK bieten, sind sie nicht immer auf dem neuesten Stand, sodass sie insbesondere für die Entnahme medizinischer Erfahrungssätze der Auswertung durch einen medizinischen Sachverständigen bedürfen (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).

    Über Materialien und Merkblätter hinaus muss für die Auslegung der BKen auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zurückgegriffen werden, wie er sich aus der einschlägigen Fachliteratur und anderen Veröffentlichungen ergibt (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1).

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R
    Über Materialien und Merkblätter hinaus muss für die Auslegung der BKen auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zurückgegriffen werden, wie er sich aus der einschlägigen Fachliteratur und anderen Veröffentlichungen ergibt (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R
    In Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich aufgrund der mit zulässigen und begründeten Revisionsrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG), dass die beim Kläger vorliegende BK 2301 eine MdE von mindestens 10 vH nicht hervorruft (nach der st Rspr des BSG ist die Beurteilung der MdE eine tatsächliche Feststellung, s BSGE 4, 147, 149; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8), sodass es auch zu einer sog Stützrente danach nicht kommen kann.
  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 1/03 U R

    Übergangsrecht - ehemaliges DDR-Recht - bundesdeutsches Recht - Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R
    Stellt sich bei einer derartigen über den bloßen Wortlaut einer BK hinausgehenden Auslegung heraus, dass der Verordnungsgeber etwa bei einer BK ohne Krankheitsbezeichnung eine bestimmte Art von Erkrankungen im Blick hatte, zB Krebserkrankungen verschiedener Organe, dürfen Verwaltung und Gerichte für Krebserkrankungen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII nicht prüfen (für die BK 2402 der Anlage zur BKV - Erkrankungen durch ionisierende Strahlen - s BSG Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R - SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1 RdNr 21-23, auch für BSGE vorgesehen).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R
    Die Rechtsprechung des BSG zur BK 3102 - Infektionskrankheiten - (SozR 5670 Anl 1 Nr. 3102 Nr. 1, s auch Urteile vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - USK 90180 und 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - USK 97103) steht der soeben dargestellten Trennung von Dauerlärmschäden als BK 2301 und Knalltraumen als (Arbeits-)unfälle aufgrund der anderen Struktur der beschriebenen Einwirkung nicht entgegen.
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R
    In Anwendung dieser Grundsätze ergibt sich aufgrund der mit zulässigen und begründeten Revisionsrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG), dass die beim Kläger vorliegende BK 2301 eine MdE von mindestens 10 vH nicht hervorruft (nach der st Rspr des BSG ist die Beurteilung der MdE eine tatsächliche Feststellung, s BSGE 4, 147, 149; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8), sodass es auch zu einer sog Stützrente danach nicht kommen kann.
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R
    Die Rechtsprechung des BSG zur BK 3102 - Infektionskrankheiten - (SozR 5670 Anl 1 Nr. 3102 Nr. 1, s auch Urteile vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - USK 90180 und 18. November 1997 - 2 RU 15/97 - USK 97103) steht der soeben dargestellten Trennung von Dauerlärmschäden als BK 2301 und Knalltraumen als (Arbeits-)unfälle aufgrund der anderen Struktur der beschriebenen Einwirkung nicht entgegen.
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Die Merkblätter sind zur Ermittlung des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands und als Interpretationshilfe heranzuziehen (BSG Urteile vom 23.4.2015 - B 2 U 20/14 R - BSGE 118, 267 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 8 RdNr 15, vom 12.4.2005 - B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5 RdNr 8, vom 2.5.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 85; BSG Urteil vom 18.8.2004 - B 8 KN 1/03 U R - BSGE 93, 149 = SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1, RdNr 17 mwN) , auch wenn sie weder verbindliche Konkretisierungen der Tatbestandsvoraussetzungen der BK noch antizipierte Sachverständigengutachten oder eine Dokumentation des Standes der einschlägigen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft sind (BSG Beschluss vom 11.8.1998 - B 2 U 261/97 B - HVBG-INFO 1999, 1373) , was auch das LSG nicht verkannt hat.
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Den Merkblättern kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu (BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5 RdNr 15) , sie sind jedoch als Interpretationshilfe und zur Ermittlung des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands heranzuziehen (BSG vom 18.8.2004 - B 8 KN 1/03 U R - BSGE 93, 149 = SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Solchen Merkblättern kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu (BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 6/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 5) , sie sind allerdings als Interpretationshilfe und zur Wiedergabe des bei seiner Herausgabe aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands heranzuziehen (BSG vom 18.8.2004 - B 8 KN 1/03 U R - BSGE 93, 149, 154 = SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - I-2 U 6/04   

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https://dejure.org/2009,24028
OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - I-2 U 6/04 (https://dejure.org/2009,24028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2009 - I-2 U 6/04 (https://dejure.org/2009,24028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2009 - I-2 U 6/04 (https://dejure.org/2009,24028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Sitz-Stützelement

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PatG § 9
    Ansprüche aufgrund Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Befestigung eines Stützelements an einem Drahtgitter eines Sitzes (Lordosenstütze)

  • rechtsportal.de

    PatG § 9
    Ansprüche aufgrund Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Befestigung eines Stützelements an einem Drahtgitter eines Sitzes (Lordosenstütze)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 2 U 6/04
    Sie ist in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu prüfen, und zwar im Berufungsverfahren auch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht sie zu Unrecht angenommen hat (BGH, NJW 2003, 426; MDR 2004, 707; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Auflage, § 513 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 2 U 6/04
    Sie ist in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu prüfen, und zwar im Berufungsverfahren auch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht sie zu Unrecht angenommen hat (BGH, NJW 2003, 426; MDR 2004, 707; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Auflage, § 513 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 2 U 6/04
    Anderenfalls würde nicht nur der bei der Anmeldung des Patentes vorhandene Besitzstand geschützt, sondern dieser unter gleichzeitiger weiterer Einschränkung des Rechts an dem Patent auf ursprünglich nicht Vorhandenes erweitert (BGH, GRUR 2002, 231, 233/34 - Biegevorrichtung).
  • RG, 18.08.1937 - I 23/37

    Sind die Leistungen des Lizenzgebers aus einem einfachen Lizenzvertrage mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 2 U 6/04
    Die Bestimmung erfasst zwar auch einfache Lizenzen und Unterlizenzen und verleiht ein positives Benutzungsrecht gegenüber Dritten (vgl. RGZ 155, 306, 310; Benkard/Ullmann, PatG GbMG, 10. Aufl. § 15 PatG Rdn. 111, 113), macht aber den Inhaber der späteren Lizenz nicht zur Partei des älteren Lizenzvertrages.
  • BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16

    Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

    Eine spätere Weiterentwicklung des durch das Vorbenutzungsrecht geschützten Musters bzw. Designs ist dem Vorbenutzer verwehrt, wenn die Abwandlung sich in größerem Umfang als das vorbenutzte Muster bzw. das vorbenutzte Design der geschützten Gestaltungsmerkmale des Geschmacksmusters bzw. des eingetragenen Designs bedient und dadurch zu einem weitergehenden Eingriff in seinen Schutzbereich führt (vgl. Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 41 Rn. 9; Beyerlein in Günther/Beyerlein aaO § 41 Rn. 10; zu Art. 22 GGV vgl. Ruhl aaO Art. 22 Rn. 17; zu § 12 PatG vgl. BGH, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2009 - I-2 U 6/04, juris Rn. 87 [insoweit nicht in IPRspr 2009, Nr. 198 abgedruckt]).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Nicht vom Vorbenutzungsrecht umfasst sind daher Weiterentwicklungen der Vorbenutzung, die den Schutzbereichseingriff vertiefen (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung; siehe zum Designrecht auch BGH, GRUR 2018, 72 - Bettgestell; OLG Düsseldorf 2 U 6/04, Urteil vom 20.08.2009, BeckRS 2010, 22208).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2023 - 2 U 110/22

    Patentkauf- und Patentlizenzvertrag

    Der Sukzessionsschutz begründet aber keinen Eintritt des neuen Berechtigten (= GE) in den bestehenden Lizenzvertrag (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.08.2009, Az.: I-2 U 6/04, BeckRS 2010, 22208; Urt. v. 24.09.2015, Az.: I-2 U 30/15, BeckRS 2015, 18754 Rn. 7; BeckOK Patentrecht-Loth/Hauck, 28. Edition Stand: 15.04.2023, § 15 Rn. 102; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Auflage 2023, Abschn. E Rn. 230; Haedicke/Timmann-Haedicke, 2. Auflage 2020, § 11 Rn. 169; anders Benkard-Ullmann/Deichfuß, 11. Auflage 2015, § 15 Rn. 115, die von einer gesetzlichen Vertragsübernahme, beschränkt auf die wechselseitigen lizenzvertragstypischen Pflichten ausgehen; vgl. ferner McGuire, GRUR 2014, 28, 32 ff.).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

    Weiterentwicklungen der Vorbenutzung, die den Schutzbereichseingriff vertiefen, sind daher nicht vom Vorbenutzungsrecht umfasst (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung; s. zum Designrecht auch BGH, GRUR 2018, 72 - Bettgestell; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.8.2009 - 2 U 6/04, BeckRS 2010, 22208).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

    Weiterentwicklungen der Vorbenutzung, die den Schutzbereichseingriff vertiefen, sind daher nicht vom Vorbenutzungsrecht umfasst (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung; s. zum Designrecht auch BGH, GRUR 2018, 72 - Bettgestell; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.8.2009 - 2 U 6/04, BeckRS 2010, 22208).
  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

    Weiterentwicklungen der Vorbenutzung, die den Schutzbereichseingriff vertiefen, sind daher nicht vom Vorbenutzungsrecht umfasst (BGH, GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung; s. zum Designrecht auch BGH, GRUR 2018, 72 - Bettgestell; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.8.2009 - 2 U 6/04, BeckRS 2010, 22208).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - VI-2 U (Kart) 6/04   

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https://dejure.org/2005,10429
OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - VI-2 U (Kart) 6/04 (https://dejure.org/2005,10429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2005 - VI-2 U (Kart) 6/04 (https://dejure.org/2005,10429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - VI-2 U (Kart) 6/04 (https://dejure.org/2005,10429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Ausschreibung des Neubaus eines Forschungszentrums; Schadensersatzforderung wegen der Verletzung verschiedener vergaberechtlicher Bestimmungen; Nachgeschobener Feststellungsantrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Anknüpfung des Vertrauens des Bieters an ein ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 7; ; GWB § ... 126; ; GWB § 126 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 3; ; VOB/A § 5 Nr. 1 lit. b; ; VOB/A § 17 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 21 Nr. 3; ; VOB/A § 23 Nr. 3 Abs. 3; ; VOB/A § 23 Ziffer 3 Abs. 3 S. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b); ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; VOL/A § 24 Nr. 2 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GWB § 126 S. 1
    Fehlen einer echten Zuschlagschance i. S. d. § 126 S. 1 GWB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Vorliegend ist zunächst einmal von Bedeutung, dass die von der Klägerin zitierte Passage (GA 55/56) von der Beklagten nur in einem bestimmten Zusammenhang eingeführt worden ist, nämlich bei dem Versuch, den Streitfall gegenüber dem vom Bundesgerichtshof (NJW 1998, 3644) entschiedenen Fall abzugrenzen.

    Einschlägig seien insoweit die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, S. 3644, 3646) und des Senats (VergabeR 2001, 345).

    Die von der Klägerin zitierte BGH-Entscheidung NJW 1998, S. 3644 betraf einen anderen rechtlichen Ansatz.

    Demgegenüber weist der Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A aus, dass der Auftraggeber bei Vorliegen der in dieser Norm aufgestellten Voraussetzungen kein Ermessen auszuüben hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen (vgl. BGH Beschluss vom 18.2.2003, Az. X ZB 43/02, Beschlussabdruck S. 17 f. = NZBau 2003, 293; BGH BauR 1998, 1246 = NJW 1998, 3634).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    So heißt es in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2003 (VergabeR 2003, 313 ff) an der hier interessierenden Stelle (S. 318): "...Sollte die Prüfung ergeben, dass das Angebot der Antragstellerin dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2 nicht entspricht, wird der Nachprüfungsantrag unabhängig davon keinen Erfolg haben können, ob auch die Angebote der anderen verbliebenen Bieter § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2 nicht genügen.

    Demgegenüber weist der Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A aus, dass der Auftraggeber bei Vorliegen der in dieser Norm aufgestellten Voraussetzungen kein Ermessen auszuüben hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen (vgl. BGH Beschluss vom 18.2.2003, Az. X ZB 43/02, Beschlussabdruck S. 17 f. = NZBau 2003, 293; BGH BauR 1998, 1246 = NJW 1998, 3634).

    Infolgedessen können die Interessen jenes Bieters grundsätzlich auch nicht dadurch berührt werden, dass die Vergabestelle (vor allem in Bezug auf andere Bieter) andere Vergabevorschriften verletzt haben soll und gegebenenfalls tatsächlich sogar verletzt hat (vgl. BGH Beschluss vom 18.2.2003, Az. X ZB 43/02, Beschlussabdruck S. 19 = NZBau 2003, 293)...." Auch in seinem Beschluss vom 5.5.2004 (VergabeR 2004, 650, 651) hat der Senat ausgesprochen, dass der öffentliche Auftraggeber auch dann nicht an dem vergaberechtlich zwingend gebotenen Angebotsausschluss gehindert ist, wenn er zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hat.

    Die Klägerin meint, die oben erörterte BGH-Rechtsprechung (Beschluss vom 18.2.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003 313, 318) gelte nicht für fehlende Erklärungen, die unter keinen Umständen zu einer Manipulation führen könnten.

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Infolgedessen können die Interessen jenes Bieters grundsätzlich auch nicht dadurch berührt werden, dass die Vergabestelle (vor allem in Bezug auf andere Bieter) andere Vergabevorschriften verletzt haben soll und gegebenenfalls tatsächlich sogar verletzt hat (vgl. BGH Beschluss vom 18.2.2003, Az. X ZB 43/02, Beschlussabdruck S. 19 = NZBau 2003, 293)...." Auch in seinem Beschluss vom 5.5.2004 (VergabeR 2004, 650, 651) hat der Senat ausgesprochen, dass der öffentliche Auftraggeber auch dann nicht an dem vergaberechtlich zwingend gebotenen Angebotsausschluss gehindert ist, wenn er zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht und das Angebot zu Unrecht in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hat.

    Die Beklagte hatte ihre diesbezüglichen Vorgaben bei der Angebotswertung strikt einzuhalten, um einen gleichen Bieterwettbewerb zu gewährleisten (vgl. BayObLG vom 15.4.2003, Verg 5/03, VergabeR 2003, 457; auch: Senat vom 5.5.2004, Verg 10/04, VergabeR 2004, 650).

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

    Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Der vom Senat für einen auf Ersatz des positiven Interesses wegen anderweitiger Vergaberechtsverletzung herausgearbeitete Grundsatz (Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 67/00, NJW 2002, 2558) gilt auch im vorliegenden Zusammenhang.

    (Hervorhebungen durch den Senat) Der Bundesgerichtshof verneint mithin einen Vertrauensschutz des auszuschließenden Bieters und bestätigt ausdrücklich seine Rechtsprechung vom 16.4.2002 (BGH NJW 2002, 2558), wo er u. a. zu einem (ebenfalls abgelehnten) Schadensersatzanspruch eines unterlegenen Bieters ausgeführt hat (S. 2559): "Es ist unschädlich, dass die Beklagte die Nichtberücksichtigung des Angebots der Klägerin nicht ausdrücklich auf die sich hieraus ergebende Rechtsfolge des Ausschlusses des Angebots vom 11.3.1998 gestützt hat.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Hierzu heißt es im Senatsbeschluss vom 30.6.2004, Verg 22/04: "...Aufgrund dessen waren nicht nur die Angebote der Antragstellerin und der Beigeladenen, sondern sämtliche eingegangenen Angebote gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A auszuschließen.

    4. Soweit die Klägerin zu einzelnen Ausschlussgründen entgegnet, dass der Beigeladenen gleichartige Vergabeverstöße unterlaufen seien (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieses Einwandes: BayObLG VergabeR 2005, 74, 78; Senat, Beschlüsse vom 22.20.2004 - VII - Verg 73/04, 30.6.2004, - VII - Verg 22/04 und 8.5.2002 - Verg 4/02) hat dies schon im Ansatz keine Relevanz.

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Diesen knüpft sie zu Recht an die Prämisse, dass eine echte Zuschlagschance nur ein Bieter hat, der ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben hat (vgl. u. a. BGH vom 7.1.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 16/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung: Auschluss wegen fehlender Eignung möglich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Da in einem solchen Fall eine rechtliche Verpflichtung zur Ausschließung des Angebots besteht, ist ein Vertrauen des betroffenen Bieters darauf, sein Angebot werde von der Wertung nicht ausgeschlossen werden, nicht schutzwürdig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.5.2003, Az. Verg 16/03 = VergabeR 2003, 586, 587).
  • BGH, 02.02.1984 - III ZR 13/83

    Bindungswirkung eines auf Teilklage ergehenden Grundurteils; Haftung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof (NJW 1985, 496 f) die Entscheidung eines Berufsgerichts (nur) über den beim ihm angefallenen Streitstoff des Grundurteils gebilligt.
  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 39/77

    Teilurteil über Anspruchsgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Allerdings muss ein Zwischenurteil über den Grund regelmäßig auch alle Anspruchsgrundlagen abhandeln (vgl. BGHZ 72, 34, 36 m. w. N.; Zöller Vollkommer ZPO, 25. Aufl., § 304 Rdn. 10).
  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04
    Die Beklagte hatte ihre diesbezüglichen Vorgaben bei der Angebotswertung strikt einzuhalten, um einen gleichen Bieterwettbewerb zu gewährleisten (vgl. BayObLG vom 15.4.2003, Verg 5/03, VergabeR 2003, 457; auch: Senat vom 5.5.2004, Verg 10/04, VergabeR 2004, 650).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2001 - U (Kart) 9/00

    Vergaberechtsverstoß: Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns?

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

  • BayObLG, 29.10.2004 - Verg 22/04

    Auftraggebereigenschaft eines privatrechtlichen Vereins bei Errichtung staatlich

  • BGH, 28.01.1970 - V ZR 7/67

    Grundstücksvertiefung - Unterfangung der Wand des Nachbarhauses

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2004 - Verg 73/04
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Rechtsprechung
   KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30665
KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04 Kart (https://dejure.org/2007,30665)
KG, Entscheidung vom 04.06.2007 - 2 U 6/04 Kart (https://dejure.org/2007,30665)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 2 U 6/04 Kart (https://dejure.org/2007,30665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • agfw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Laufzeit von Fernwärmeverträgen und Monopolsituation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 11.05.2004 - 16 O 703/03
    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 11. Mai 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 703/03 Kart - unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten abgeändert und neu gefasst:.

    den Beklagten zu verurteilen, über den im Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Mai 2003 - 16 O 703/03 - ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 17.459,62 EUR nebst Zinsen von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit an sie zu zahlen.

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Die handschriftliche Abänderung eines vorformulierten Vertragstextes begründet zunächst ein Indiz für die Annahme, die Laufzeit beruhe auf einer individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien (BGH NJW 1992, 2283 ff., 2284; BGH NJW 1987, 2011; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 375 ff., 377).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Der Senat muss daher weder die Zustimmung des Beklagten einholen noch die Sachdienlichkeit im Sinne von § 533 ZPO prüfen (BGH NJW-RR 2006, 669 f., 670, BayObLG MDR 1986, 853).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Denn jedenfalls wäre die Erweiterung um zwischenzeitlich fällige Vergütungsansprüche sachdienlich, weil hierdurch eine neue Zahlungsklage mit annähernd identischem Prozessstoff vermieden wird, zumal die Ansprüche der Höhe nach nicht streitig sind (BGH NJW-RR 2004, 1076 ff., 1077).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 84/86

    Eigenschaft eines Bankvollmachtformulars als Allgemeine Geschäftsbedingung

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Die handschriftliche Abänderung eines vorformulierten Vertragstextes begründet zunächst ein Indiz für die Annahme, die Laufzeit beruhe auf einer individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien (BGH NJW 1992, 2283 ff., 2284; BGH NJW 1987, 2011; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 375 ff., 377).
  • BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 37/86

    Rückwirkende Inkraftsetzung; Wirksamkeit von Altverträgen

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Besondere Gegebenheiten der Fernwärmeversorgung rechtfertigen langfristige Vertragsbedingungen bis hin zum völligen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung (BGHZ 100, 1 ff., 3; 64; 288 ff., 290).
  • BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 210/73

    Abschluss eines Versorgungsvertrages über Wärme; Ausschluss des Rechts auf

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Der Wegfall von Kundenbeziehungen kann eine rentable Auslastung des Werkes daher fraglich werden lassen (BGHZ 64, 288).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 5 U 69/96

    Abgrenzung zwischen Zivilrechtsweg und Verwaltungsrechtsweg; Zuständigkeit des

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Die handschriftliche Abänderung eines vorformulierten Vertragstextes begründet zunächst ein Indiz für die Annahme, die Laufzeit beruhe auf einer individuellen Vereinbarung der Vertragsparteien (BGH NJW 1992, 2283 ff., 2284; BGH NJW 1987, 2011; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 375 ff., 377).
  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 19 U 15/96
    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 2 U 6/04
    Mit denselben Argumenten hat das OLG Hamm einen Fernwärmelieferungsvertrag als wirksam angesehen, dessen Laufzeit mit 46 Jahren vereinbart war (OLG Hamm DB 1996, 2608 ff.).
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